Prüfung bei Arbeitsschutzbüro Opel

Sicherheit durch regelmäßige Prüfungen von Regalanlagen und Leitern

Im Bereich der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Inspektion von Schwerlastregalen und Leitern für uns ein entscheidender Bestandteil unserer Arbeit. Gemäß der DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung prüfen wir Schwerlastregale jährlich mit qualifizierten Fachkräften. Beschädigungen können die Tragfähigkeit beeinträchtigen und somit Sicherheitsrisiken darstellen. Um Unfälle zu vermeiden, führen wir eine systematische Kontrolle durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem detaillierten Prüfprotokoll. Ebenso führen wir nach der DGUV Vorschrift 208-016 eine jährliche Überprüfung von Leitern und Tritten durch. Diese Kontrollen stellen sicher, dass alle Geräte sicher und vorschriftsgemäß verwendet werden können. Zusätzlich stellen wir sicher, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Anleitungen für den sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln zur Verfügung stellen.

Überprüfung Regalanlagen

Im Bereich der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Inspektion von Schwerlastregalen und Leitern entscheidend. Gemäß der DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung müssen Schwerlastregale jährlich von einer qualifizierten Fachkraft geprüft werden. Beschädigungen können die Tragfähigkeit beeinträchtigen und somit Sicherheitsrisiken darstellen. Um Unfälle zu vermeiden, erfolgt eine systematische Kontrolle, deren Ergebnisse in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert werden.

Überprüfung Leitern und Tritte

Die DGUV Vorschrift 208-016 fordert eine jährliche Überprüfung von Leitern und Tritten. Diese Kontrollen stellen sicher, dass alle Geräte sicher und vorschriftsgemäß verwendet werden können. 

Ortsveränderliche Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vor­schrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, wie z.B. Steckdosenleisten und Wasserkocher, regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dabei werden sichtbare Mängel erfasst und umfassende Funktions- und elektrische Messungen durchgeführt, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll mit dem nächsten Prüftermin.

Überprüfung Gefahrstoffschränke und -container

Gefahrstoffcontainer und -schränke sind gemäß der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS einer jährlichen Inspektion durch eine befähigte Person zu unterziehen. Bei mangelhafter Prüfung können im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken entstehen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll festgehalten und die geprüften Einheiten erhalten eine Prüfplakette.

Überprüfung Türen und Tore (Rolltore, Sektionaltore, Schnelllauftore etc.)

Türen und Tore, einschließlich Rolltore und Sektionaltore, müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie A1.7 und DGUV 208-022 einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Diese Inspektionen minimieren das Risiko teurer Regressforderungen und tragen zur Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen bei. 

Überprüfung Brand­schutz­türen, -tore und Fest­stellanlagen

Ebenso wichtig ist auch die jährliche Überprüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen, die durch uns als Fachkräfte für Feststellanlagen durchgeführt wird. Diese regelmäßigen Kontrollen erhöhen die Betriebssicherheit und gewährleisten den Schutz im Schadensfall. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und die Anlagen mit einer Prüfplakette versehen.

Überprüfung sonstiger Arbeits- und Betriebsmittel wie Handhubwagen, Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörbe etc.

Neben den oben genannten Arbeits- und Betriebsmitteln unterstützen wir Sie auch bei den Prüfungen von:

  • Hand-, Gabel- und Scherenhubwagen
  • Arbeitskörben
  • Flurförderzeuge
  • Hubarbeitsbühnen

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot und profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz!