Schulungen - Arbeitsschutzbüro Opel

Sicherheit durch regelmäßige Prüfungen von Regalanlagen und Leitern

Im Bereich der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Inspektion von Schwerlastregalen und Leitern für uns ein entscheidender Bestandteil unserer Arbeit. Gemäß der DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung prüfen wir Schwerlastregale jährlich mit qualifizierten Fachkräften. Beschädigungen können die Tragfähigkeit beeinträchtigen und somit Sicherheitsrisiken darstellen. Um Unfälle zu vermeiden, führen wir eine systematische Kontrolle durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem detaillierten Prüfprotokoll. Ebenso führen wir nach der DGUV Vorschrift 208-016 eine jährliche Überprüfung von Leitern und Tritten durch. Diese Kontrollen stellen sicher, dass alle Geräte sicher und vorschriftsgemäß verwendet werden können. Zusätzlich stellen wir sicher, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Anleitungen für den sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln zur Verfügung stellen.

Ausbildung zum Bedienen von Flurförderzeugen

(Gabelstapler, Mitgänger)

Die Teilnehmer erwerben in dieser Ausbildung den Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstapler, Mitgänger etc.) nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 mit erfolgreich abgeschlossener theoretischer und praktischer Prüfung.

Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Die Teilnehmer erwerben in dieser Ausbildung die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung einer Hubarbeitsbühne nach DGUV Grundsatz 308-008 mit erfolgreich abgeschlossener theoretischer und praktischer Prüfung.

Ausbildung zum Bedienen von Erdbaumaschinen

Die Teilnehmer erwerben in dieser Ausbildung praxisnah und umfassend die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den professionellen Einsatz von Erdbaumaschinen (Radlader, Bagger etc.) nach DGUV Grundsatz 301-005 Dabei steht neben der Theorie vor allem die praktische Schulung im Vordergrund. Realistische Übungen und Einweisungen am Fahrzeug sorgen dafür, dass die Bediener optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet sind.

Ausbildung zum Kranführer/-in

Sie erlangen die Fähigkeit zum Führen eines Kranes (Brückenkran, Portalkran, Turmdrehkran etc.) unter industriellen Voraussetzungen und Anforderungen. Die Kranausbildung wird nach dem DGUV Grundsatz 309-003, der VDI 2194 und der DGUV Regel 119-017 durchgeführt.